Wegen ihrer einzigartigen Bedeutung für gefährdete Tiere und Pflanzen sind Kiesufer an bayerischen Seen ein hochrangiges Naturschutzziel. Wie an allen oberbayerischen Seen sind auch am Ammersee die wenigen noch vorhandenen Kiesufer zu schützen. Die von humusbildenden Ablagerungen überdüngten und überwucherten Kiesufer sind zu renaturieren.
Wärmeliebende Tiere 6) wie
und seltene, schützenswerte Pflanzen 2) und 6) wie
sind auf den Lebensraum „kiesige Ufer“ angewiesen. Zur Regeneration der reichen Artenvielfalt an den Kiesufern ist die von Menschenhand verursachte unnatürliche Verbuschung und die daraus resultierende breit angelegte Schlammbildung zu entfernen.
1. Wissenschaftliche Einstufung des Kiesufers als hochrangiges Naturschutzziel
Der Biologe B. Quinger, der ehemalige bayerische Biodiversitätsrat Prof. H. Plachter und das Wasserwirtschaftsamt Weilheim betonen in ihren Gutachten die Wichtigkeit offener Kiesufer an den bayerischen Seen. Aus diesen Gutachten sollen einige wenige Sätze zitiert werden:
Quinger 1) unter E4)
„Erhaltung und Wiederherstellung der für kiesige Ufer charakteristischen kalk-oligotrophen Kiesufervegetation (Beispiele: Gesellschaften des Bunten Schachtelhalms, der Späten Gelbsegge und der Alpen-Gliederbinse) sowie der für diese Ufertypen charakteristischen Weidengebüsch-Formationen. Diese Zielsetzung hat am Nordostufer im Konfliktfall Vorrang vor der Röhricht Erhaltung (insb. semiterrestrische Röhrichte), erfordert jedoch ein fachliches Konzept.“
Quinger 2) Seite 44:
„Das Strukturelement der kiesigen, röhrichtarmen Ufer sollte an der Ostseite künftig wieder eine stärkere Betonung erhalten.“
Seite 85: „Es gehört zu den grundlegenden Zielen des Naturschutzes, sämtliche Vegetations- und Strukturtypen der naturnahen und natürlichen Uferausprägungen des Ammersees für die Zukunft zu erhalten.“
Quinger 3) Seite 3:
„Zweifellos gehören die naturnahen und natürlichen Kiesufer an Stillgewässern zu den nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen.“
Seite 89: „Im Kapitel 8 sind 6 Grundsätze formuliert und erläutert, die beherzigt werden sollten, um bei Regenerationsvorhaben zu Kiesufern nicht mehr Schaden anzurichten als Nutzen zu stiften.“
Quinger 4) Seite 23, Ziffer 6.0 Zusammenfassung:
„Gegenstand dieser Studie ist eine Dokumentation und Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen zur „Wiederherstellung von Kiesufern“ am Ammerseeufer im Bereich Wartaweil-Nord. Insgesamt wurden von dem Verein „Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur e.V.“ im vergangenen Februar 2014 drei Flächen mit Maßnahmen wie vor allem Beseitigung der Gehölze, teilweise auch Abschieben des Oberbodens belegt.“
Und weiter auf Seite 24: „Aus den vorliegenden Ergebnissen und weiteren diesjährigen Beobachtungen am Ostufer des Ammersees werden zu „Schlussfolgerungen für die Praxis“ schließlich sechs Punkte formuliert.“
Quinger 5) Seite 7:
„Aus Sicht des Gutachters stellt die Massenausbreitung der Brombeere eine Störentwicklung des Breitbrunner Seeufers dar.“
Prof. Plachter 6)
„Nur in wenigen Bereichen ist die ursprüngliche, kiesbedeckte Struktur des Bodens noch erkennbar.“
„Ein Teil dieser Kiesufer ist…………….EU-rechtlich geschützt (FFH-Richtlinie).“
„In Ansätzen sind alle Typen am Ammersee-Ostufer noch vorhanden, jedoch durch das Management in untypischer Verteilung. Das FFH-Gebiet 7932-372 wurde u.a. wegen der ufertypischen Arten Vertigo moulensiana und Drepanocladus vernicicosus ausgewiesen.“
„…..oder dem Bodensee-Vergissmeinnicht genutzt werden. Letzteres ist eine für Mitteleuropa endemische Pflanzenart mit Vorkommen in den Uferzonen voralpiner Seen. ……………..Das Bodensee-Vergissmeinnicht ist EU-rechtlich auf Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Wenngleich es unwahrscheinlich ist, dass Myosotis rehsteineri auf natürlichem Weg in den Ammersee gelangt, sollten doch alle Maßnahmen ergriffen werden, geeignete Habitate für die Art herzustellen, um nach Nachsuche eine wissenschaftlich begleitete Ansiedlung vorzubereiten.“
Wasserwirtschaftsamt Weilheim GEK 7) Seite 68 und 69:
Kiesufer haben „hohe Priorität“
„Möglichkeiten prüfen, an ausgewählten, möglichst hochwertigen Abschnitten die ursprüngliche Kiesufersituation wieder herzustellen.“
2. Die Realität am Ammersee-Ostufer in Breitbrunn
Umfangreiche wissenschaftliche Arbeiten beschäftigen sich spätestens seit 2008 mit der Renaturierung von Kiesufern am Ammersee. Der Verein Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur e. V. hat mit 2 Räumaktionen in Breitbrunn am Ammersee und mit einer größer angelegten Uferentschlammung in Wartaweil am Ammersee versucht, das Thema „Renaturierung“ in die Öffentlichkeit zu tragen.
Wie sieht aber die derzeitige Realität am Ammersee-Ostufer am Beispiel der siedlungsnahen Uferzone von Breitbrunn aus? In kleinen Bereichen sind noch echte Kiesufer zu finden. Sonst ist es ein von ortsfremden Gebüschen überwuchertes und verschlammtes Ufer. Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass der frühere Zustand dieses Uferbereiches als kiesiges Wellenschlagufer durch menschliche Einwirkungen verschlammt wurde und dass der ursprüngliche Zustand mit seiner vom Aussterben bedrohten Flora und Fauna wieder herzustellen ist.
Die Bestrebungen der Schlösser- und Seenverwaltung, eine „Verbuschung“ des Ufers mit allen Mitteln zu forcieren, ist genau das Gegenteil von dem, was ein verantwortlicher und wissenschaftlich fundierter Naturschutz seit Jahren fordert.
Was nützt eine international organisierte Weltnaturkonferenz, was nützen in der Öffentlichkeit diskutierte wissenschaftliche Warnungen, dass ein Drittel aller Pflanzen und Tiere vom Aussterben bedroht ist, was nützen vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Schutz von Pflanzen und Tieren veröffentlichte Broschüren, wenn die Bewahrung der Artenvielfalt im lokalen Bereich derart missachtet wird, wie dies am Ammerseeufer in Breitbrunn durch die Anordnungen der Schlösser- und Seenverwaltung gegenwärtig der Fall ist? Was will diese Behörde mit ihren Maßnahmen zur „Verbuschung des Ufers“ erreichen? Es ist offensichtlich, dass das Ufer für uns Bürgerinnen und Bürger abgeschottet werden soll, obwohl bewiesen ist, dass das Pflanzenwachstum und das Leben der Tiere an Kiesufern durch die Trittbelastung der Menschen unwesentlich beeinträchtigt wird.
Der gemeinnützige Verein „Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur“ möchte Abhilfe gegen diese behördliche Willkür schaffen. Dazu braucht er die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, um unsere satzungsmäßigen Vereinsziele erfolgreich durchsetzen zu können.
Günter Plecher, Januar 2023
Quellenangaben:
5-seitiges PDF*, zur Ansicht bitte herunterladen.
Es existiert eine offizielle Verordnung für das sogenannte "Landschaftsschutzgebiet Ammersee-West". Doch West- und Ostufer des Ammersees sind in vielerlei Hinsicht grundverschieden. Auch wird die Gemeinde Herrsching innerhalb der Uferordnung sozusagen "mit Recht" nicht aufgeführt. Dennoch werden Maßnahmen in und um Herrsching von der Seenverwaltung als anwendbar angesehen. Dies lehnen wir als Verein und als Herrschinger Bürger ab und fordern daher eine gesonderte Betrachtung.
Zu den Fakten: Das Westufer ist windgeschützt mit entsprechend mit viel Schilf und zudem einem hohen Anteil von Privatbesitz und Unzugänglichkeit des Uferbereiches. Das Ostufer hingegen ist dem Westwind ausgesetzt und gilt ursprünglich als sogenanntes "Wellenschlag-Kiesufer". Mit dem Bau der Ring-Kanalisation entstand der Uferweg von Breitbrunn bis Pähl. Durch die nach dem Bau verbliebene Aufschüttung entstand ein Humusstreifen, der sich anschließend mit starkem Bewuchs eine freie Sicht auf den See kaum mehr möglich macht. Somit entstanden auch Bemühungen - unter anderem unseres Vereines - für Lochschwab und Wartaweil um Freischaltung von Sicht Schneisen.
Der Promenadenabschnitt von Herrsching-Lochschwab gilt bei vielen Naturfreunden als einer der schönsten Spaziergänge mit Alpenblick am Ammersee.
Es ist verständlich, dass der Ammersee vor zu starkem Zivilisationsdruck geschützt werden muss. Allerdings gab es in den letzten Jahrzehnten immer wieder Versuche des Landratsamts Landsberg, die die Bürgerinteressen in diesem wichtigen Naherholungsgebiet völlig außer Acht ließen, darunter beispielsweise der Versuch, für fast das gesamte Ostufer ein Betretungsverbot zu verfügen. Das konnte durch die Vorgängerorganisation Agenda 21 Ammersee und Proteste von Bürgern und Wirtschaft verhindert werden.
Der Ammersee ist durch seine Voralpenlage eine außergewöhnliche Naturschönheit, da sich hier der Reiz eines großen Sees mit dem Blick auf die Alpenkette kombiniert. Mit dem Bau der Ring-Kanalisation in den 70er Jahren wurde deren Trasse auch als Uferweg angelegt und wurde zu einem Wanderweg von ganz besonderem landschaftlichem Reiz. Allerdings waren am Kiesufer teils Humusstreifen entstanden, auf denen sich nach und nach kräftig Gehölz ansiedelte und das bisher vorherrschende Kiesufer in weiten Teilen verdrängte.
Drei beispielhafte Erfolge, die aber auch zukünftig eine kontinuierliche Weiterentwicklung benötigen:
Für Lochschwab ließen Frau Kirsch und Doktor Grassmann von der Landschaftsplanerin Frau Prof. Pröbstl einen Pflegeplan entwerfen, der Sichtbereiche und auch Busch und Baumgruppen enthielt, aber umstritten blieb. Dessen Akzeptanz durch den Gemeinderat und dessen Umsetzung wurden aber schließlich vom Ostufer-Verein vor einigen Jahren erreicht. Heute ist dieser Uferabschnitt mit dem hier besonders einmaligen Blick auf das Zugspitzmassiv der wohl schönste Abschnitt der langen Uferpromenade.
In Wartaweil erreichten Frau Reithmann und Oliver Fendt die Genehmigung für zwei Sichtschneisen, die in Eigenleistung und mit Spenden von Anwohnern freigelegt wurden. Sie haben sich inzwischen zu einem eigenständigen Biotopstreifen entwickelt, eine Maßnahme, die deshalb fortgesetzt werden soll. Denn aktuell ist der größte Teil des Ufers in Wartaweil ein "Waldspaziergang".
Herrn Plecher gelang es nach Genehmigung durch die Behörden zweimal, den Weg von Breitbrunn nach Lochschwab wieder begehbar zu machen, den Wasser, Buschwerk und umgefallene Bäume blockiert hatten. Bisher ist es nicht gelungen, diesen Weg - übrigens Teil eines historischen Jakobswegs nach Andechs - als öffentlichen Weg anzuerkennen, weshalb ihn die Gemeinde nicht begehbar hält.
Die Vorstände des Vereins Ammersee Ostufer für Mensch und Natur e.V. wandten sich an den Petitionsausschuss des Landtags mit der Bitte um Unterstützung bei der Abschaffung des Bade- und Betretungsverbotes südlich von Breitbrunn und im Naherholungsgebiet Rieder Wald am Ammersee. Im Frühsommer 2018 wurde hier eine neue Beschilderung, die auf ein zusätzliches sommerliches Betretungsverbot hinweist, angebracht. Gleichzeitig wurden Schilder des Erholungsflächenvereins, die auf das Erholungsgelände hinweisen, abmontiert. Der Ammersee bietet wie kaum ein anderer See der Allgemeinheit einen echten Zugang zur Natur, der verfassungsmäßigen Schutz genießt. Die natürliche Uferentwicklung südlich von Breitbrunn lässt nur an wenigen Stellen ein Betrachten des Sees, ein Sitzen am Ufer oder das Baden zu, weil das Ufer im Übrigen zugewachsen ist. Nun wird hier der Mensch ausgesperrt. Wir halten dies für rechtswidrig.
Wir sehen in der Bestimmung jedenfalls eine Verletzung des Übermaßverbotes: Denn das Betretungsverbot ist nicht erforderlich. Darüber hinaus müssen sich Maßnahmen der Landschaftsschutzverordnung auch an dem anderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes orientieren, die sich für die Erholung eignenden Landschaftsteile, bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft, für die Allgemeinheit zu sichern und zu erhalten.
Die Eignung zur Erholung des Ostufers liegt maßgeblich darin, dass der Mensch den See erleben kann. Dies kann er nur, wenn er den See sehen, das Ufer betreten und im See baden darf. Zu diesem Zweck hat der Erholungsflächenverein satzungsgemäß das 163.664 qm große Grundstück sicherlich mit Staatszuschüssen aus Förderprogrammen für die “Erholung in der freien Natur” für 365.325,31 Euro erworben und für weitere 149.505,65 Euro beplant und angelegt.
Das Gebiet ist FFH-Gebiet. Aber auch dies rechtfertigt kein Betretungsverbot.
Sehr geehrte Damen und Herren wir bitten Sie: Setzen Sie sich für eine Rücknahme des großräumigen Betretungsverbotes ein. Wir stellen nicht in Frage, dass es sich um eine schützenswerte Landschaft handelt. Auch ist es richtig, dass Zelten oder Feuer machen prinzipiell dort untersagt sind. Aber es ist nicht erforderlich, dass der Mensch dort in den Sommermonaten generell ausgesperrt wird.
Petition im Original - PDF download
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