Ammersee Kurier, 11.07.2024

Pressemitteilung: Der Verein Ammersee Ostufer konzentriert sich weiter auf zwei Kernthemen

Der Verein kämpft für leichtere Zugänge an den See und ein Kiesufer. Herausforderer Dr. Peter Grassmann unterliegt gegen Oliver Fendt bei den Wahlen. Auch bei der diesjährigen Vorstandswahl stimmen die Mitglieder des Vereins Ammersee Ost für Kontinuität. Wie bereits 2022 hat Dr. Peter Grassmann den langjährigen Vorsitzenden Oliver Fendt herausgefordert – ist aber unterlegen. Nach einer rund einstündigen öffentlichen Informationsveranstaltung im Brauhaus Herrsching wurden auch dieses Jahr turnusmäßig Vorstandswahlen durchgeführt. Dabei ging es auch um eine Richtungsentscheidung.

Fendt will den Verein auf seine Kernthemen – Kiesufer und Zugänglichkeit fokussiert lassen – „um sich nicht zu verzetteln“ – wie Fendt sagt. Dr. Grassmann der wegen eines Krankenhausaufenthaltes kurzfristig verhindert war, möchte auch Themen wie die Mückenplage mit dem Verein angehen und stellte sich einer Kampfabstimmung. Das langjährige Vorstandsmitglied und Schriftführer Herr Plecher stellte sich nicht mehr zur Wahl.

Die Mitglieder votierten für die Fortsetzung des Kurses und bestätigten Fendt im Amt. Bei der anschließenden Wahl der Stellvertreter erreichten Carsten Nickel und Alfred Plötz die meisten Stimmen. Als Schatzmeister wurde Frau von Bernewitz im Amt bestätigt. Verena Reithmann ersetzt nun Herrn Plecher als Schriftführer.

Geeignete Landschaftsteile am Ammersee-Ostufer müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Nach der Wahl bedankte sich der Vorsitzende bei allen Beteiligten und würdigte die Verdienste auch der ausgeschiedenen Vorstände. Jetzt, so Fendt, gehe es darum, im Vorstand etwas Ruhe einkehren zu lassen und das neue Mitglied Nickel respektvoll aufzunehmen. In der öffentlichen Sitzung hatte Fendt dargelegt, worum es bei der Arbeit des Vereins geht. So wurden die Ziel-Konflikte herausgearbeitet. So würde die Landschaftsschutz-Verordnung sowohl die Auwälder als Biotop für Brutvögel als auch die eiszeitliche und kiesige Fauna und Flora schützen. Es sei Aufgabe der Behörden die Abwägung der Rechtsgüter gewissenhaft durchzuführen.

Und: Zweck des Landschaftsschutzgebietes sei auch, die sich für die Erholung eignenden Landschaftsteile, bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft, der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu erhalten. Das würde bedeuten, dass Einschränkungen der Zugänglichkeit nur im begründeten Einzelfall zulässig sei. (AZ)

Zum Online-Artikel ... hier

... zum Artikel vom 11.07 2024

Peter Grassmann, 12.07.2024

Guten Morgen, ergänzend zum Beitrag im Ammersee Kurier vom 11.7.2024.

Das ist so in Ordnung. Meine Mitgliedschaft im Vorstand ist damit beendet. Ich bleibe aber Mitglied, denn die hier genannten Ziele werden von mir unterstützt.

Im bisherigen Vorstand nicht unterstützt wurde eine engere Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die Diskussion einer einfachen Brücke vor dem Mühlbach und die grundsätzliche Frage, ob die Seen mehr Bedeutung im Heimatministerium kriegen sollten. Als eigene Abteilung, dann mit einem ökologisch ausgebildeten Fachmann als Leitung besetzbar, hat nicht nur Uferschutz, sondern Thema wie das Wassermanagement, auch zu Hochwasser und neue Themen wie der See als Wärmespeicher zu bearbeiten und damit völlig andere Aufgaben als die Schlösserverwaltung.. Außerdem war das Interesse des Vereins für die Probleme in Breitbrunn nach meiner Meinung zu gering, Herr Plecher wurde kaum unterstützt.

Wie gesagt, wir treffen uns gelegentlich als Interessengruppe, insbesondere denn insbesondere meine Themen mit den Ministern werde ich weiter verfolgen.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen, Peter

Mittwoch, 10. Juli 2024

Informationsabend & Mitgliederversammlung

UNSER UFER MITGESTALTEN
initiiert von der Interessengruppe Herrschinger Bucht

Presseinfo, Ende November 2023

Pressemitteilung

Konsequenz drei Briefe

Das Bürgergespräch am 15.11.2023 zur Seepromenade Lochschwab und zur Nutzung des innerörtlichen Kiesufers führte zu erheblicher Kritik der Teilnehmer am weiteren Festhalten von Verbuschung statt freier Sicht auf See und Berge und an der "Einmischung" des Landratsamtes Landsberg in Herrschinger Belange.

Erweitertes Pflegekonzept für die Seepromenade Lochschwab

In Konsequenz wurde der Herrschinger Bürgermeister Schiller aufgefordert, das für die Uferpromenade Lochschwab existierende Pflegekonzept zu erweitern und zu aktualisieren. Der hier besonders schöne Blick auf See und Berge darf nicht weiter durch Verbuschung versperrt und durch unästhetisches Bruchholz, Ablagerungen und verdorrte Büsche belastet werden. Für das innerörtliche Kiesufer war die Nutzung mit Gastronomietischen sehr begrüßt worden. Viele Besucher ziehen das in der unverändert durch Pandemieviren belasteten Zeit vor. Dieser Uferabschnitt liegt im Gemeindegebiet von Herrsching. Entsprechend sollte die Verwaltung an die Gemeinde übertragen werden. Hier gibt es mit Diplom-Forstwirtin Frau Kalz ausreichend Fachkenntnis und von der Gemeindeverwaltung kann die Auswirkung von Maßnahmen auf den Ortscharakter besser beurteilt werden.

Landratsamt Landsberg nicht zuständig

Landrat Thomas Eichinger wurde gebeten, zukünftig Beratungen der Seeverwaltung Ammersee, die das Herrschinger Ufer betreffen, abzulehnen und auf die Gemeinde zu verweisen. Denn alle Entscheidungen betreffen die Herrschinger Bürger und fallen damit nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Auch wurde er aufgefordert, dass Seehaus in Riederau zu besuchen und sich ein Bild zu machen, ob das Verbot des romantischen Dinners auf dem Steg des Restaurants notwendig war oder "der Amtsschimmel vielleicht doch zu trocken mit solch Freude spendenden kleinen Angeboten umgeht".

Letztlich liegt es an Bernd Schreiber, Präsident der Schlösser- und Seenverwaltung Bayern, der gebeten wurde, seine Behörde entsprechend den obigen Wünschen anzuweisen.

  • Komplettes PDF mit Hintergrundinformationen und Fotos ... Download
  • Dr. Ing. Peter H. Grassmann , stellv. Vorsitzender Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur e.V.
  • Beauftragter für die Uferbereiche Lochschwab und Zentrum

AMMERSEE OSTUFER

Aktuelles: Bürgergespräch am 15.11.2023

An der Meinungsumfrage am 15.11.2023 haben ca. 50% der Anwesenden teilgenommen.

Nahezu einstimmig wurde von den Umfrageteilnehmern gefordert:

  • Verwaltung und Pflege durch die Gemeinde
  • Mehr Bürgernähe und Zurückhaltung des Landratsamt Landsberg
  • keine Büsche, sondern Schilf und gute Sicht

Mittwoch, 15.11.23, 18.30 Uhr

AMMERSEE OSTUFER

Artikel vom 17.7.2023 zur Mitglieder Versammlung

17.7.2023 STA Merkur

Mitglieder-Information, Mai 2023

Die Gespräche der letzten Monate mit dem Landratsamt und der Schlösser- und Seen-Verwaltung brachten Klarheit, wo Einigkeit vorliegt, und welche Konflikte bestehen.

Wegekonzept

Die unzureichende Beschilderung der Wander- und Radwege im Bereich des Ostufers wird vom Landratsamt angegangen. Unsere Anregungen sind

  • Durchgängige Beschilderung, teils aufgeteilt nach Wander- und Radwegen, ergänzt durch große Erläuterungsschilder an kritischen Gabelpunkten
  • innerörtliche Einschränkung bzw. Umleitung des Fahrradverkehrs und Überprüfung eines E-Bike-Verbots für Teilstrecken
  • Lückenschließung zwischen Breitbrunn und dessen Sportplatz zum Wanderweg nach Rausch als Alternative zum geplanten Radweg entlang der Straße.

Bei diesen Themen gibt es Dialogbereitschaft, die wir weiter nutzen werden.

Uferordnung

Keine Dialogbereitschaft gibt es dagegen zur Pflege des jahrhundertealten "Trampelpfads" durch den Rieder Wald und generell bei den Ordnungsprinzipien am Ostufer. Das war ursprünglich ein Kiesufer, das durch Stürme und Wellenschlag gereinigt wurde, ein grundsätzlicher Unterschied zu dem im Windschatten liegenden und deshalb schlammigen Westufer. Kiesufer gelten als ökologisch besonders wertvoll wegen ihrer hohen Filterwirkung und außergewöhnlicher Flora und Fauna (beispielsweise Libellen, Eidechsen und Salamander), siehe unseren Beitrag auf der Webseite (2). Deshalb ist es ein vorrangiges Vereinsziel, möglichst viele Abschnitte dieses Kiesufers wieder herzustellen und die wenigen Reste besonders zu schützen.

Der Bau der Ringkanalisation 1972 am Rande der Kiesufers brachte naturgemäß viel Aushub, der damals nicht entfernt wurde. Vielmehr nutzten es selbsternannte "Naturschützer", durch rasch wachsende Weiden-Stecklinge eine Verbuschung zu erzeugen, in der Meinung, dass dies für die winterlichen Zugvögel von Vorteil wäre. Tatsächlich aber fühlen sich Wasservögel durch Spaziergänger kaum gestört. Laub und Bruchholz der Weiden führten im Laufe der Jahrzehnte dann zu eine Humusschicht, die nun erheblich zur Verunreinigung des Sees beiträgt, weil die Wellen den Humus in den See schwemmen. 

Zusätzlich kam in den letzten Jahren die Unsitte auf, gefällte Bäume im Uferbereich liegen zu lassen. Deren Fäulnis führt zu weiterer Humusbildung und ist im Übrigen ästhetisch kaum zumutbar.

Über die Renaturierung des Kiesufers, Schaffung breiter Sichtschneisen und die Entfernung gefallener Bäume ist nun ein recht kontroverser Diskurs mit der Seenverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde entstanden, die beide diesen Zustand weiterführen wollen.

Bürgernahe Entscheidungen im Einklang mit dem Auftrag der Bayerischen Verfassung

Die Bayrische Verfassung gibt in im §141 klare Vorgaben, wie die Staatsregierung mit dem bürgerlichen Recht auf Natur umzugehen hat.  Hier heißt es:

(1) (1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. (2) Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. (3) Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. (4) Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,

  • Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
  • den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
  • die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

......

(3) (1) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet (2) Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. (3) Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Eine ausgewogene Berücksichtigung dieser Grundsätze durch die Seenverwaltung Ammersee ist für uns nicht erkennbar. Unsere im §141 begründeten Forderungen sind eindeutig:

  • Förderung der Renaturierung des Kiesufers, 
  • Entfernung größerer Stämme und Blockade weiterer Humusbildung
  • Schaffung großer Sichtschneisen als wichtiger Teil des Naturgenusses

Wir vermissen hier und auch generell die Bürgernähe der amtlichen Entscheidungen. Beispiele, wie das Verbot von Liegestühlen am innerörtlichen Kiesufer wirken überzogen.

Zur Neuordnung der Entscheidungsprinzipien der Seenverwaltung ist nun Bernd Schreiber, der Präsident der Verwaltung der Bayerischen Schlösser und Seen angeschrieben. Er hat in einem Gespräch im Münchner Presseclub aus Anlass der Eröffnung einer Dauerausstellung in Herrenchiemsee zum Verfassungskonvent von 1948, der Basis unseres Grundgesetzes, bereits die Verpflichtung seiner Behörde auch zur Bayerischen Verfassung und dem gegenüber dem Grundgesetz wesentlich präziseren §141 als Umsetzungsleitlinie bekräftigt.

Aufbauend hierauf, werden die Durchsetzung unseres Ufer- und unseres Wegekonzepts und die Durchsetzung der Orientierung der staatlichen Verwaltungsarbeit an den Aufgaben des §141 werden die Schwerpunkte der nächsten Monate sein.

Oliver Fendt                                          Peter Grassmann


(1) $141 Bayr. Verfassung:  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141
(2) Zum Kiesufer:  siehe nächsten Abschnitt: Die Bedeutung der Kiesufer am Ammersee (01/2023)

Logo

© 2024 HERRSCHINGER BUCHT
Peter Grassmann.  Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.